Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Staatsdienst.  Dienstliche  Stellung  der  den  Amtsvorständen  beigegebenen  Beamten  der  Kameralämter.
  Königliche  Verordnung  vom  16.  Juli  1892.  303.

Vorschriften  über  die  Benützung  und  Unterhaltung  der  Wohnungen  in  Staatsgebäuden,
sowie  über  die  Verbindlichkeiten  der  Inhaber  von  Staatsgüũtern.  Verfügung  der  Ministerien
der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  und  der  Finanzen
vom  24.  August  1892.  348.  ·

Bestimmungen  über  die  Befähigung  von  Eisenbahnbetriebsbeamten  2c.  Verfügung  des
Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom
25.  August  1892.  379  und  409.

Verlegung  eines  Forstamts.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom  2.  November
1892.  550.

Vorschriften  über  die  Annahme,  Ausbildung  und  Prüfung  der  Anwärter  für  den  niederen
Eisenbahn=  und  Telegraphendienst.  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  7.  November  1892.  552.

Staatseisenbahnen  s.  Verkehrsanstalten  und  Zwangsenteignung.

Staatsgebäude  und

Staatsgüter.  Vorschriften  über  die  Benützung  und  Unterhaltung  der  Wohnungen  in  Staatsgebäuden,
  sowie  über  die  Verbindlichkeiten  der  Inhaber  von  Staatsgütern.  Verfügung  der
Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  und
der  Finanzen  vom  24.  August  1892.  348.

Staatsstraßen  s.  Zwangsenteignung.

Ständeversammlung  s.  Landtag.

Statistik.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Statistik  des
Waorenverkehrs  des  deutschen  Zollgebietes  mit  dem  Auslande,  vom  20.  Juli  1879.
Bekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die
Verkehrsanstalten,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  23.  April  1892.  134.

Vornahme  einer  Viehzählung  für  das  Deutsche  Reich  am  1.  Dezember  1892.  Verfügung
der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  7.  September  1892.  471.

Statistik  und  Rechnungsführung  der  Krankenkassen.  Verfügung  des  Ministeriums  des
Innern  vom  28.  November  1892.  571.

Steuerkollegium.  Organisation  des  Steuerkollegiums.  Königliche  Verordnung  vom  7.  Februar
1892.  29.

Ausführung  der  K.  Verordnung  vom  7.  Februar  1892  über  die  Organisation  des
Steuerkollegiums.  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom  29.  Februar  1892.  43.
Berichtigung.  56.

Steuerwesen.  Errichtung  von  Grenzsteuerämtern.  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom
26.  Januar  1892.  23.  vom  21.  Juni  1892.  301.  und  vom  17.  Oktober  1892.  493.

s.  auch  Steuerkollegium  und  Zollwesen.

Strafgefangene  (.  Gefangene.

Straßenbau  s.  Zwangsenteignung.

Sulz  s.  Unfallversicherung.