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Staatsdienst. Dienstliche Stellung der den Amtsvorständen beigegebenen Beamten der Kameralämter.
Königliche Verordnung vom 16. Juli 1892. 303.
Vorschriften über die Benützung und Unterhaltung der Wohnungen in Staatsgebäuden,
sowie über die Verbindlichkeiten der Inhaber von Staatsgüũtern. Verfügung der Ministerien
der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und der Finanzen
vom 24. August 1892. 348. ·
Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten 2c. Verfügung des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom
25. August 1892. 379 und 409.
Verlegung eines Forstamts. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 2. November
1892. 550.
Vorschriften über die Annahme, Ausbildung und Prüfung der Anwärter für den niederen
Eisenbahn= und Telegraphendienst. Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 7. November 1892. 552.
Staatseisenbahnen s. Verkehrsanstalten und Zwangsenteignung.
Staatsgebäude und
Staatsgüter. Vorschriften über die Benützung und Unterhaltung der Wohnungen in Staatsgebäuden,
sowie über die Verbindlichkeiten der Inhaber von Staatsgütern. Verfügung der
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und
der Finanzen vom 24. August 1892. 348.
Staatsstraßen s. Zwangsenteignung.
Ständeversammlung s. Landtag.
Statistik. Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Statistik des
Waorenverkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879.
Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die
Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 23. April 1892. 134.
Vornahme einer Viehzählung für das Deutsche Reich am 1. Dezember 1892. Verfügung
der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 7. September 1892. 471.
Statistik und Rechnungsführung der Krankenkassen. Verfügung des Ministeriums des
Innern vom 28. November 1892. 571.
Steuerkollegium. Organisation des Steuerkollegiums. Königliche Verordnung vom 7. Februar
1892. 29.
Ausführung der K. Verordnung vom 7. Februar 1892 über die Organisation des
Steuerkollegiums. Verfügung des Finanzministeriums vom 29. Februar 1892. 43.
Berichtigung. 56.
Steuerwesen. Errichtung von Grenzsteuerämtern. Verfügung des Finanzministeriums vom
26. Januar 1892. 23. vom 21. Juni 1892. 301. und vom 17. Oktober 1892. 493.
s. auch Steuerkollegium und Zollwesen.
Strafgefangene (. Gefangene.
Straßenbau s. Zwangsenteignung.
Sulz s. Unfallversicherung.