Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr.  17.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  die  Bullenhaltungsgenossenschaft
  Hötzelsroda.
Der  Bullenhaltungsgenossenschaft  Hötzelsroda  ist  in  Gemäßheit  des  §  22  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  §  10  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen
Gesetzbuche  die  Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.
Weimar,  den  11.  Januar  1913.

Großberzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departementschef:
Slevogt.

 

(Nr.  18.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  die  Bullenhaltungsgenossenschaft
  Melborn.

Der  Bullenhaltungsgenossenschaft  Melborn  ist  in  Gemäßheit  des  §  22  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  §  10  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen
Gesetzbuche  die  Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.
Weimar,  den  13.  Januar  1913.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departementschef:
Slevogt.

 

(Nr.  19.)  Ministerialbekanntmachung  über  die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  die  Bullenhaltungsgenossenschaft
  Wenigenlupnitz.
Der  Bullenhaltungsgenossenschaft  Wenigenlupnitz  ist  in  Gemäßheit  des  §  22
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  §  10  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen
  Gesetzbuche  die  Rechtsfähigkeit  verliehen  worden.
Weimar,  den  13.  Januar  1913.
Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.

Für  den  Departementschef:
Slevogt.

 

Druck  Welmartscher  Derlag  G.  m.  b.  S  in  Weimar.