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(Nr. 17.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Bullenhaltungsgenossenschaft
Hötzelsroda.
Der Bullenhaltungsgenossenschaft Hötzelsroda ist in Gemäßheit des § 22 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 11. Januar 1913.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 18.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Bullenhaltungsgenossenschaft
Melborn.
Der Bullenhaltungsgenossenschaft Melborn ist in Gemäßheit des § 22 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 13. Januar 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 19.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Bullenhaltungsgenossenschaft
Wenigenlupnitz.
Der Bullenhaltungsgenossenschaft Wenigenlupnitz ist in Gemäßheit des § 22
des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 13. Januar 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
Druck Welmartscher Derlag G. m. b. S in Weimar.