Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

Gebrauch  machen,  finden  die  Bestimmungen  des  8.  138  der  Gewerbeordnung  mi
folgenden  Maßgaben  Anwendung:

-

E

.  Zwischen  2  Arbeitsschichten  muß  eine  Ruhezeit  liegen.  Bei  Knaben  muß  dieselbe

.  An  Sonntagen  darf  die  Beschäftigung  nur  einmal  innerhalb  zweier  Wochen

Während  der  Pausen  für  die  Erwachsenen  dürfen  jugendliche  Arbeiter  überhaupt

104

Woche  ausschließlich  der  Pausen  nicht  mehr  als  60  Stunden  betragen.  Die
Dauer  der  Pausen  muß  für  Schichten  von  höchstens  10  Arbeitsstunden  mindestens
  1  Stunde,  für  Schichten  mit  längerer  Arbeitszeit  mindestens  1  ½  Stunde
betragen.  Unterbrechungen  der  Arbeit  von  weniger  als  /  Stunde  Dauer  werden
  auf  die  Pausen  nicht  in  Anrechnung  gebracht;  eine  der  Pausen  muß  mindestens
  ½  Stunde  dauern.

mindestens  die  Dauer  einer  vollen  Arbeitsschicht  der  Erwachsenen,  bei  jungen
Leuten  mindestens  die  Dauer  der  zuletzt  beendigten  Schicht  erreichen.  Innerhalb
  der  Ruhezeit  ist  eine  Beschäftigung  mit  Nebenarbeiten  für  Knaben  nicht
gestattet.  Für  junge  Leute  ist  sie  gestattet,  wenn  dieselben  vor  Beginn  oder
nach  dem  Ende  dieser  Beschäftigung  noch  für  eine  Zeit  von  der  Dauer  der
zuletzt  beendigten  Schicht  ohne  jede  Beschäftigung  bleiben.  Die  Dauer  der
Beschäftigung  mit  Nebenarbeiten  kommt  auf  die  Gesammtdauer  der  wöchentlichen
  Arbeitszeit  in  Anrechnung.

in  die  Zeit  von  6  Uhr  Morgens  bis  6  Uhr  Abends  fallen.
nicht,  während  der  Pausen  für  junge  Leute  dürfen  Knaben  nicht  beschäftigt  sein.
IV.

Für  Glashütten,  welche  von  den  unter  II  und  III  nachgelassenen  E

 

 

 

 

 

 

 

 

Glashütte
To
über  Beginn  und  Ende  der  Arbeitszeiten
Junge  Leute  Kne
Nr.
Ib  Beginn  Ende  —
der  der  Schicht  Hausen  der  Schicht  Beginn  Pousen
der  Schicht
Schicht  Dauer  :  Dauer
vich  Datum  Tages=  Datum  Tages-  i  Dotum  Tages'  Datum  Tages-atum  Tages.in
zeit.  zeit  Minuten  zeit  1  zeit  zeit  Minuten
I.  Schich  2.  Jan1  Uhrt  U.  2bis  23¾4  15  2./1.11  Uhr  1  Uhr  2.1.2½  bis  15
Nachm.  5½  bis30  Nachm.  Nachm.  28  80
9b  g  15  rsblse