Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

859 
auswärtigen Behörden in unmittelbare Communikation zu treten, auch, wo dies nicht 
angemessen erscheint, mit Genehmigung des Ministeriums des Innern durch einzelne ihrer 
Mitglieder Erhebungen an Ort und Stelle eintreten zu lassen. 
Stuttgart, den 30. November 1900. 
#• Pischek. 
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Ermächtigung weiterer Ortsstenerämter zur Ausfertigung von llebergangsscheinen 
für die Versendung von Bier, geschrotenem Malz, Wein und Obstmostt. 
Vom 23. November 1900. 
Unter Bezugnahme auf 8. 9 Abs. 4 der Ministerialverfügung vom 5. Juli 1900 
(Neg. Blatt S. 565) und auf §. 37 Abs. 5 der Ministerialverfügung vom 30. August 1900 
(Reg. Blatt S. 674) werden im Nachtrag zu dem im Regierungsblatt von 1900 S. 591 
veröffentlichten Verzeichniß die folgenden weiteren Ortssteuerämter zur Ausfertigung von 
Uebergangsscheinen für die Versendung von Bier, geschrotenem Malz, Wein und Obstmost 
ermächtigt: 
im Kameralamtsbezirk Balingen die Ortsstenerämter Geislingen und Meßstetten; 
Crailsheim das Ortssteueramt Unterdeufstetten; 
„ „ Ehingen das Ortssteueramt Granheim; 
„ „ Ellwangen das Ortssteueramt Lauchheim; 
„ „ Heidenheim das Ortssteueramt Oggenhausen; 
„ „ Leutkirch die Ortssteuerämter Roth a. R. und Thannheim; 
„ „ Lorch das Ortssteueramt Alfdorf; 
„ „ Neuenbürg das Ortssteueramt Bernbach; 
„ „ Reutlingen die Ortssteuerämter Eningen und Großengstingen; 
„ „ Roth am See das Ortssteueramt Spielbach; 
„ „ Vaihingen das Ortssteueramt Horrheim; 
„ „ Wangen das Ortssteueramt Ratzenried; 
„ „ Wiblingen die Ortssteuerämter Oberbalzheim und Regglisweiler. 
Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. November 1900. Zeyer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.