fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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W 21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
v 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 25. Juli 1865. 
Inhalt. 
— — 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Dispensationsertheilung zur 
Haustrauung. — Bekanntmachung, betreffend das Familienstatut des Freiherrn von König zu Wart- 
bausen. — Verfügung in Betreff der Ertbeilung der Dispensation von der Minderjährigkelt. — Be- 
kanntmachung, betreffend die Vergütungstaxen für die militäritschen Quartier-, Vorspann= und Boten- 
leistungen pro 1. Juli 186/66. — Verfügung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Ver- 
richtungen an die Eisenbabn-Güterabferti éstellen Hall, Gailenklichen, Kupfer und Endersbach. 
I 1 9el 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
1. Oes Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Dispensationsertheilung zur Haustrauung. 
Das Justiz-Ministerium hat neuerdings die Wahrnehmung gemacht, daß die in einzel- 
nen neueren Schriften aufgestellte Ansicht, als ob die gemeinschaftlichen Oberamtsgerichte 
Dispensation zur Trauung in einem Privathause zu ertheilen ermächtigt wären, in der 
obcramtsgerichtlichen Praris hier und da Eingang gefunden hat, und sieht ssch hievurch 
veranlaßt, im Einverständnisse mit den ehegerichtlichen Senaten des Obertribunals und 
der Gerichtshöfe zur Nachachtung bekannt zu machen, daß, wenn von Personen des evange-
	        
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