Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren 
Bürgerschulen. 
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. f.) 
Königreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Die höhere Bürgerschule zu Guhrau. 
Provinz Schleswig-Holstein. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Husum. 
Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Quakenbrück, 
 Einbeck, 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Clausthal. 
Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Die höhere Lehranstalt zu Ludwigslust. 
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. 
Fürstenthum Lippe. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold. 
E. Andere Lehranstalten. 
(Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 4.) 
1. Oeffentliche Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Die Gewerbeschule zu Cassel. 
2. Privat-Lehranstalten. 
Königreich Sachsen. 
Die Realabtheilung der Lehr- und Erziehungsanstalt von Böhme zu Dresden. 
Herzogthum Anhalt. 
Das Erziehungs- und Unterrichtsinstitut des Dr. Brinckmeyer zu Ballenstedt. 
Freie Stadt Bremen. 
Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen. 
  
  
  
(Nr. 627.)
	        
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