Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

— 247 — 
Nr.  Tarif. 
  
Nr.   Bezeichnung des Amtsgeschäfts. 
Gebühren der Konsulate 
in Europa außerhalb 
excl. 
Europa sowie in 
der Türkei nebst Vasallenstaaten. 
2 
Thlr.   Sgr.  
Thlr. Sgr. 
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
Abschriften: 
für jede auch nur angefangene Folioseite, außer 
den Gebühren für eine etwaige Beglaubigung, 
an Schreibgebühren ... 
Bei Abschriften oder Ausfertigungen von 
Schriftstücken, deren Mittheilung durch den 
gewöhnlichen Geschäftsgang bedingt ist, wird 
für den ersten Bogen keine Schreibgebühr ent- 
richtet. 
Atteste (s. auch Schiffssachen): 
a) für Ausstellung eines Attestes (Bescheinigung, 
Certifikat) . . . . 
für mehrere, dieselbe Sache betreffende Atteste, 
nicht über  ... 
b) für Ausstellung eines Lebensattestes ........ 
Ist dasselbe zur Erhebung von Renten und 
Pensionen bestimmt, so ist die Gebühr bei ge- 
ringeren Beträgen auf 10 Sgr. ermäßigen. 
Aufbewahrung, Erhebung, Auszahlung, Ueber- 
weisung von Geldern oder Werthsachen, außer 
den sonstigen Gebühren für besondere Amts- 
handlungen: 
von dem Betrage bis 500 Thlr. von je 10 Thlrn. 
doch nicht unter ... 
von dem Mehrbetrage bis 1000 Thlr. von 
je 50 Thlrn. 
von dem Mehrbetrage von je 100 Thlrn. . 
Aufgebot, eheliches .. 
Ausvertigungen wie Abschriften. (Nr. I.) 
Beglaubigung: 
a) einer Uebersetzung 
Für Anfertigung der Uebersetzung selbst 
können, in Ermangelung anderweiten Ueberein- 
kommens, die ortsüblichen Sätze beansprucht 
werden. 
  
2 
8 
2 
— 
3 
— 
5 
— 
2 
— 
— — 1 
  
— 
— — 2 
— 
10 
10 
7  1/2   7 1/2 
36* 
  
 
	        
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