Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Gebühren der Konsulate 
  
in Europa außerhalb 
Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts. excl. Europa sowie in 
der Türkei nebst Vasallenstaaten.   Thlr.   Sgr.   Thlr.   Sgr. 
20. Legalisation von Urkunden, die im Amtsbezirke aus- 
gestellt oder beglaubigt sind ... 1 15 2 15 
Nach Beschaffenheit des Falles sind diese Ge- 
bühren auf ein Drittheil zu ermäßigen.   
21.Matrikel, Eintragung in dieselbe................ 1 — 2 — 
22. Matrikelschein (Patent) 1 — 2 — 
23. Musterrolle   
a) Ausfertigung einer neuen Musterrolle 4 — 6 — 
b) Abänderung der Musterrolle: 
für jede An- und Abmusterung — 20 1 — 
Werden mehrere An- und Abmusterungen 
in demselben Akte vollzogen, so wird für die 
zweite und jede folgende die Hälfte der vorstehen- 
den Sätze entrichtet;  
für jede sonstige Abänderung 2 — 3 — 
Zu 23. Für Aufnahme des vorangehenden 
Heuervertrages wird keine besondere Gebühr 
entrichtet. 
24. Nachlaßsachen: 
a) Inventarisirung, Sicherstellung (einschließlich  der 
Siegelung) und Aufbewahrung eines Nachlasses: 
von dem Betrage bis 500 Thlr. 
(1 1/2 pCt.) (2 pCt.) 
doch nicht unter 2 — 3 — 
von dem Mehrbetrage (1 pCt.) (1 1/2 pCt.) 
doch nie über . ... 15 — 25 — 
b) Veräußerung eines Nachlasses 
von dem Erlöse von je 1 Thhr. — 1 — 1 1/2 
doch nicht unter 2 — 3 — 
c) Vornahme einer Siegelung allein .. ... 2 — 4 — 
25. Notariatsakte, Aufnahme eines Notariatsaktes (s. auch 
Beglaubigung und Protest) 
von dem Betrage 500 Thlr. 
(1 pCt.) (1 1/2 pCt.) 
doch nicht unter .. 2 — 3 — 
von dem Mehrbetrage (1/2 pCt.) (1 PCt.) 
doch nie über ... 10 — 15 — 
  
  
  
  
 
	        
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