– 252 —
Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts.
Gebühren der Konsulate
in Europa
excl.
der Türkei nebst Wasallenstaaten.
Thlr. Sgr. Thlr. Sgr.
außerhalb
Europa sowie in
31.
32.
33.
34.
Schiffe, welche in den Hafen zum Zweck der
Löschung einlaufen, jedoch wegen erhaltener ander-
weitiger Bestimmung ohne vorgenommene Löschung
wieder absegeln, oder welche wegen Sturm,
Haverei, Kriegsgefahr etc. in den Hafen als
Nothhafen einlaufen, zahlen die Hälfte des tarif-
mäßigen Satzes, doch nicht unter 5 resp. 10 Sgr.
In den Fällen, wo nach §: 31 der Dienst-
instruktion vom 6. Juni 1871 eine Meldung nicht
nöthig ist, sowie von Schiffen, welche in den
Hafen nur mit Ballast einkommen und mit Ballast
wieder von dort ausgehen, sind Gebühren nur
insoweit zu entrichten, als die Amtsthätigkeit des
Konsuls besonders in Anspruch genommen wird.
C) Feststellung der Nothwendigkeit eines Schiffs-
verkauiffs . . .. ·..........
Siegelungen, s. Nachlaßsachen.
Sterbefälle: Beurkundung von Sterbefällen, um-
fassend die Eintragung in die Register, die voran-
gegangene Verhandlung, und die Ausfertigung
der Urkunde . ...
Uebersetzung, s. Beglaubigung.
Vergleich: Vermittelung eines Vergleichs ...
Verklarung. Aufnahme einer Verklarung
Dauert das Geschäft länger als eine Stunde,
für jede weitere auch nur angefangene Stunde
Visa, s. Paß und Gesundheitspaß
Zeugenvernehmung, für jeden Zeugen
4 — 8 —
1 — 2 —
2 — 4 —
3 — 5 —
1 — 2 —
2 — 3 —