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beiderseiligen Landen Krast und Wirksamkeit erhalten und öffentlich bekannt gemacht
werden.
So geschehen Berlin, den 25. Januar 1839.
(L. S.)
Königlich Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Frh. v. Werther.
Wrrseezene Erkldrung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erkldrung
des Herzoglich Braunschweigischen Staatsministeriums vom 25. Februar
d. J. ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntmiß gebracht.
Berlin, den 4. April 1839.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Frh. v. Werther.
(No. 1924 - 1995.) (No. 1995.)