Beilage B.
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Verzeichniß
der
Lieferungsverbände (§. 17).
I. II. II.
lfd. Nr. Bundesstaat. Bezeichnung der Lieferungsverbände.
1. Preußen mit Lauenburg. Die Kreise und die eigene Kreisverbände bildenden
Städte. Für Lauenburg sind besondere Ver-
bände nicht gebildet.
2. Bayern. Die Bezirke der Distriktsverwaltungsbehörden (Be-
zirksämter und unmittelbare Magistrate).
3. Sachsen (Königreich). Die amtshauptmannschaftlichen Bezirke und die
eigene Bezirke bildenden Städte.
4. Württemberg. Die Oberamtsbezirke und der Stadtdirektionsbezirk
Stuttgart.
5. Baden. Die Amtsbezirke.
6. Hessen. Die Krreise.
7. Mecklenburg. Schwerin. Besondere Verbände sind nicht gebildet.
8. Sachsen-Weimar. Die Verwaltungsbezirke.
9. Mecklenburg- Strelitz Besondere Verbände sind nicht gebildet.
10. Oldenburg. Das Herzogthum Oldenburg, das Fürstenthum
Lübeck, das Fürstenthum Birkenfeld.
11. Braunschweig. Die Kreiskommunalverbände.
12. Sachsen-Meiningen. Die Kreise.
13. Sachsen-Altenburg. Die Losungsbezirke Altenburg, Schmölln und Roda.
14. Sachsen-Koburg- Gotha. Die Kreise.
15. Anhalt. Die Kreise.
16. Schwarzburg-Rudolstadt. Besondere Verbände sind nicht gebildet.
17. Schwarzburg-Sondershausen. Der unterherrschaftliche Landestheil und der ober-
herrschaftliche Landestheil.
18. Waldeck. Die Kreise.
19. Reuß älterer Linie. Die Stadt Greiz, die Stadt Zeulenroda, das platte
Land.
20 Reuß jüngerer Linie. Die Landrathsamtsbezirke.
21 Schaumburg-Lippe. Besondere Verbände sind nicht gebildet.
22 Lippe. Desgleichen.
23 Lübeck. Desgleichen.
24 Bremen. Desgleichen.
25. Hamburg. Desgleichen.
26 Elsaß-Lothringen. Die Kreise.