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Reichs-Gesetzblatt.
No. 13.
Juhalt: Erlaß, betreffend das oberste Militärgericht für Marinesachen. S. 165. — Bekanntmachung,
betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. S. 165.
(Nr. 1134.) Erlaß, betreffend das oberste Militärgericht für Marinesachen. Vom 23. Mai 1876.
Auf Ihren Bericht vom 14. Mai d. J. bestimme Ich, daß in Marinejustiz-
sachen das oberste Militärgericht die Bezeichnung „Generalauditoriat der Kaiser-
lichen Marine“ und der Vorsteher deselben die Benennung „Generalauditeur
der Kaiserlichen Marine"“ zu führen hat.
Berlin, den 23. Mai 1876.
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichskanzler.
(Nr. 1135.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 7. Juni
1876.
Au Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund-
eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-
Gesetzbl. S. 467) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungs-
anlagen von Wesel beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist.
Berlin, den 7. Juni 1876.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).
Relchs-Gesetzbl. 1876. 29
Ausgegeben zu Berlin den 9. Juni 1876.