Anwälte — Armenrecht. 11
durch gefälschte und zum Scheine ausgestellten Wechsel.
XII, 121, 123. Zustellung von Anwalt zu Anwalt.
VII, 197. E. IV, 70, 158. „Gehülfe“ eines Anwalts.
EB. IV, 30. Bestimmung eines Stellvertreters
für einen zeitweise verhinderten Reichsgerlchtsanwalt. EB.
. IV, 222. Beschwerde nach §F. 35 der RAO. E. IV, 166.
Verechtigung zur Verlangung des Kostenvorschusses. EB.
IV, 78. Vertretungsvollmacht für Rechtsanwälte. Form.
E. III, 240. Ehrengerichtliches Verfahren. EB. III, 63.
. Zulassung, wenn die Anwaltskammer wegen Unvereinbarkeit
einer Nebenbeschäftigung mit * Braufstbctigee sich
biegegen ausgesprochen hat. EB. III, 168. Die eidliche
Vernehmung von Zeugen in dem vorbereitenden Verfahren
für eine ehrengerich kliche Verbandlung vor einer Anwaltskammer
ist zulässig. XLVII, 109. Die Akten über die
l ehrengerichtliche Untersuchung gegen einen Rechtsanwalt
können zu den Verhandlungen über Civilrechtsstreitsachen
adhibirt werden. XLVIII, 461.
Anzeige bezühglich d Nedaktion der Blätter für Rechtsanwendung.
L, 354
Falsche Anzeige s. Anschuldigun
Anzeigepflicht: strafrechtliche. EB. ur, 8, 40. Desgleichen
beim Kaufe. EB. III, 343.
Apotheken: Handapotheken der Aerzte. XIII, 477.
Apothekerordnung, bayerische, s. Arzt.
Apothbekerwaaren s. Arzneien.
Aquae ductus servitus. Deren Umfang. XLV,
Aquge pluviae arcendase actio. Erheleung des 3 3212%
von Wasserablaufgräben. XLVIH,
Aquilische Klage f. Actio rs-.
Arbeiter, jugendliche, die Beschäftigung solcher in Fabriken
an Sonn- und Feiertagen. XLVIII, 90.
Arbeits= oder Dienstlohn: Beschlagnahme desselben nach
dem Reichsges. v. 21. Juni 1869. „29 EB.
L, 167. Dauerndes M#estoerältniß im Sinne des
8. 4 Ziff. 4 dieses Ges. XLI, 202
Arr#ien. Einsscht und Archiobenützung. XIVIII, 370.
Arglist s. Dolus.
Arme im Sinne des Mandats vom 12. September 1690.
XIIII,
“ Stempelfreiheit für alle Angelegenheiten
derselben. II,
Armenrecht. Es. III, 33, 40, 406. Desgleichen im
bayerischen und Reicheprozeß. XIII, 273, 311. Armenrecht
des Privaiklägers. XIVI, 92. XVII, 296.
Armenrecht in Beleidigungssachen. XIII, 355. Kostenvorschuß.
EB. IV, 108, 121. Ist die Staatskassa ver-