Kapitel.
Titel.
Einnahme.
Betrag
für das
Etatsjahr
Vart
1—
*
O
5a.
XI. Aferordentliche Zuschüsse.
UAus der französischen Kriegskosten-Entschädigung und den
von derselben aufgekommenen Zinsen.
Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 182 aus dem Antheile des
vormaligen Norddeutschen Bundes an der Kriegskosten-
Entschädigngg
Zu den A#gaben in Folge des Krieges gegen Frankreich
für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes
aus dem Antheile des letztrrn.
Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich
für Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschaft
Zu den Musgaben für das Retablissement bei der Land-
armee auf Grund des Artikels 2 §. 5 des Gesetzes vom
2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185), sowie auf
Grund des §. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 1876
(Reichs-Gesetzbl. S. 20) aus dem Antheile des vor-
maligen Norddeutschen Bundes, Badens und Südhessens
Auf Grund der Anmerkung am Schlusse des
Abschnitts XI der einmaligen Ausgaben des
Reichshaushalts-Etats für 1877/78 die von den
aus der Kriegskosten-Entschädigung in Gemäßheit jenes
Etats-Abschnitts zu bestreitenden Ausgaben in Folge
des Krieges gegen Frankreich in der Rechnang für
1877/78 als erspart in Abgang kommender. Beträge,
und zwar:
a) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes
b) für Rechnung sämmtlicher Bundesstaaten, mit Aus-
nahme von Elsaß-Lothrinen
c) für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bun-
des, Badens und Südhesseens
Summe Titel 1 bis 5
Aus den Ersparnissen an den von Frankreich für die
deutschen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungs-
geldern.
Summe Titel 5a für sich.
2 110 000
5212 406
86 512
4 696 407
1 490 006
127 573
19 516
13 742 420
6842 906