Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Bayern:

der  Staatsminister  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeußern
v.  Pfretzschner,

der  Staatsminister  der  Justiz  Dr.  v.  Fäustle,

der  Staatsminister  der  Finanzen  v.  Riedel,

der  außerordentliche  Gesandte  und  bevollmächtigte  Minister  v.  Rudhart,

der  Oberst  Ritter  v.  Tylander;

von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Sachsen:

der  Staatsminister  des  Innern  und  der  auswärtigen  Angelegenheiten
Nostitz  Wallwitz,

der  Staatsminister  der  Finanzen,  Freiherr  v.  Könneritz,

der  außerordentliche  Gesandte  und  bevollmächtigte  Minister,  Wirkliche
Geheime  Rath  v.  Nostitz  Wallwitz,

der  Major  Edler  von  der  Planitz

von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Württemberg:

der  Präsident  des  Staatsministeriums,  Staatsminister  des  Königlichen
Hauses  und  der  auswärtigen  Angelegenheiten  Dr.  v.  Mittnacht,

der  außerordentliche  Gesandte  und  bevollmächtigte  Minister,  Staatsrath
Freiherr  v.  Spitzemberg,

der  Generalmajor  v.  Faber  du  Faur,

der  Ministerialrath  Heß;

von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Baden:

der  Präsident  des  Staatsministeriums  und  des  Handelsministeriums,
Staatsminister  Turban,

der  Präsident  des  Finanzministeriums,  Wirkliche  Geheime  Rath  Ellstätter,


der  Präsident  des  Ministeriums  des  Innern  Stösser;

von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Hessen
und  bei  Rhein:

der  Präsident  des  Gesammtministeriums  und  Minister  des  Großherzoglichen
  Hauses  und  des  Aeußern  „sowie  des  Innern   Freiherr
v. Starck,
der  Präsident  des  Finanzministeriums,  Wirkliche  Geheime  Rath
Schleiermacher,
der  außerordentliche  Gesandte  und  bevollmächtigte  Minister,  Staatsrath
Dr.  Neidhardt;