Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

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Besoldungs-Stat 
für das Reichsbank-Direktorium auf das Jahr vom 1. April 1880 bis Ende März 1881. 
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Betrag 
für die Veei 
Titel. Ausgabe. VrsSo pri 
bis 31. März 
1881. 
Mark. 
1. JDer Präsident .. . . .. .... ..... .. .. ... .. ... . . .. . . . .. . . . . . . . .. . . .. 24 000 
(Außerdem freie Wohnung im Bankgebäude, Licht und Heizung.) 
2.8 Mitglieder mit 9 000 4 bis 15 000 X, durchschnittlich 12 000 A. . . . .. 96 000 
3.iethsentschädigung (Wohnungsgeldzuschüsse) 1 500 J für jede Stelle, 
überhaupt. -................................................... 12 000 
Summe 132 000 
  
  
—— 
(Nr. 1367.) Bekanntmachung, betreffend den Umtausch und die Einlösung der vor dem I1. Juli 1879 ausgegebenen 
Stempelmarken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Vom 
24. März 1880. 
A. die Stelle des letzten Absatzes der Bekanntmachung vom 13. Juni v. J., betreffend die Aus- 
gabe neuer Stempelmarken und gestempelter Blankets zur Entrichtung der Wecchselstempelsteuer, 
(Reichs-Gesetzbl. S. 153) tritt folgende Bestimmung: 
Diejenigen älteren Stempelzeichen, welche über Beträge von 015; 0/15; 0,60 0)75; 000 l20 
2,25; 6,00 und 9,o00 Mark lauten, können vom 1. April d. J. ab nur noch bei den nachbezeichneten 
Dienststellen, nämlich: 
a) im Gebiete der Reichs-Postverwaltung bei den Ober-Postkassen, 
b) im Königreich Bayern bei den Bezirkskassen der Ober-Postämter zu Augsburg, Bamberg, 
München, Nürnberg, Regensburg, Speyer und Würzburg, 
c) im Königreich Württemberg bei dem Postamt 1 zu Stuttgart 
entweder gegen ihren vollen Werth eingelöst, oder, soweit ihr Werth durch neue Stempelzeichen 
darstellbar ist, gegen solche umgetauscht werden. 
Berlin, den 24. März 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Scholz. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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