Beim Reichsheere.
3. Die Militär-Gerichtsaktuarien.
(Bapern: die Kanzleisekretäre bei den Militär-Bezirks-
gerichten.)
4. Preußen und Sachsen:
die Militär-Pfarrer.
Bayern und Württemberg:
siehe II A 18.
5. Die Korps-Stabsapotheker.
6. Sachsen: der Korps-Roßarzt.
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7. Die Marine-Unterzahlmeister mit dem
Bei der Marine.
5. Die Marine-Oberzahlmeister mit dem
Range der Kapitänlieutenants,
6. Die Marine-Zahlmeister mit dem Range
der Lieutenants zur See,
soweit dieselben
nicht lediglich als
Geschwadersekre-
täre fungiren:
Range der Unterlieutenants zur See, siehe 1 A 2.
8. Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine zur Ver-
richtung dienstlicher Funktionen eingeschifften oberen
Civilbeamten, sowie die unter III A 8 bis 15 genannten
Militärbeamten der Marine.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Justandes.
7. Bei den Feldintendanturen:
a) die Armee-Intendanten, die Etappen-Intendanten,
sowie sämmtliche Feldintendantur-Räthe und Asses-
soren und die mit einer Feldintendantur-Vorstands-
stelle oder mit der Stelle eines etatsmäßigen Feld-
intendantur-Raths beliehenen Beamten,
b) die Sekretäre,
I) die Expedienten und Kalkulatoren,
d) die Assistenten.
8. Die stellvertretenden Intendanten.
(Sachsen: siehe III A5.)
9. Die oberen Beamten bei den Feldkriegskassen, sowie den
Kriegskassen der Etappen- und Militäreisenbahnbehörden,
als:
a) die Kriegszahlmeister,
b) die Kassirer,
I) die Buchhalter,
d) die Assistenten,
e) die Buchhalter bei den Betriebsabtheilungen der
Militäreisenbahndirektionen, falls sie nicht zu den
Personen des Soldatenstandes gehören.
10. Die oberen Beamten bei den Feld= und Etappen-Magazin-
anstalten, einschließlich der Feldbäckereiämter, als:
a) die Feldproviantmeister,
b) die Feldmagazinrendanten,
c) die Feldmagazinkontrolöre,
d) die Feldmagazinassistenten.
11. Die oberen Beamten bei den Feld= und Etappen-
Lazarethanstalten, als:
a) die Feldlazarethinspektoren,
b) die Feldlazarethrendanten,
c) die Feldapotheker.
9. Die Telegraphenassistenten bei den Kriegs-Küstentele-
graphenstationen, welche seitens der Ober-Postdirektionen
gestellt werden