Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

— 251 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
No. 21. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche 
einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 251. 
  
  
  
  
  
(Nr. 1443.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen 
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 26. Juli 1881. 
Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes- 
Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächst- 
folgenden Reichstags, beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß kon- 
zessionspflichtiger Anlagen 
auf Kalifabriken und Anstalten zum Imprägniren von Holz mit erhitzten 
Theerölen 
auszudehnen. 
Berlin, den 26. Juli 1881. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1881. 44 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1881.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.