Betrag
für das
Einnahme Etatsjahr
1882/83.
Mark.
19. IX. Zinsen aus belegten Reichsgeldern.
1. Vom Reichsfestungsbaufonds ... 1 750 000
2. Vom Reichseisenbahnbaufonds . ... 250 000
3. Vom Reichstagsgebäudefonds ... 1 062 953
Summe IX. 3 062 953
X. Außerordentliche Zuschüsse.
20. Aus der französischen Kriegskosten- Entschädigung und den von
derselben aufgekommenen Zinsen.
1.Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für
Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes aus dem
Anteil des letzteren....................................... --
2. Zu den Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich für
Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschst 18 283
3. Zu den Ausgaben für das Retablissement bei der Landarmee,
auf Grund des Artikels 2 §. 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1873
(Reichs-Gesetzbl. S. 185) und des §. 2 des Gesetzes vom
16. Februar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 20) aus dem An-
theil des vormaligen Norddeutschen Bundes, Badens und
Südhesessens........................................................ —
= 18 283
21. Aus dem Reichsfestungsbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel 1 und II des Gesetzes
vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung
des Reichsfestungsbaufodds ... 8 976 000
2. Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär-Erziehungs-
und Bildungsanstalten, auf Grund des Gesetzes vom 12. Juni
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 127), vorbehaltlich der Rückerstat-
tung aus dem Verkaufserlöse für die Grundstücke des alten
Berliner Kadettenhauses und der Kriegsakademee........ 101600
= 9 077 000