Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1882. (16)

  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
# Einnahme. Etatsjahr 
E § 1882/83. 
Mark. 
22. Aus dem Reichseisenbahnbaufonds. 
1. Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 - 
(Reichs-Gesetzbl.S.143).................. 2400000 
22a Aus dem Reichstagsgebäudefonds. 
1. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes 
(Kapitel 3 Titel 9 der einmaligen Ausgaben 7 775 000 
23. Aus der Anleihe. 
1. JZu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, 
und zwar: 
a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes- 
staaten 4527 000 4. 
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit 
Ausschluß von Bahhen 8 268 605 . 12 795 605 
2. HZu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung 6 728 800 
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung .. 2 000 000 
4. Zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichs-Post= und Tele- 
graphenverwaltlttngngngngngng . ... 8 750 000 
5. Zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Reichsdruckerei 400 000 
Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich inner- 
halb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus 
früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen. 
Die solchergestalt für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden 
Gesammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechen- 
den Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt. 
—= 30 674 405 
Summe K. 49942 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.