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S. 7.
In Eckesey soll eine städtische Geschäftsstelle eingerichtet werden, die mit
einem Polizeikommissar und den erforderlichen Hülfskräften besetzt wird, und in
welcher auch die Angelegenheiten der Invaliditätsversicherung und des Einwohnermeldeamts
für Eckesey besorgt werden.
S. 8.
Die Gemeinde Eckesey ertheilt die Zusicherung, daß sie sich von Vollziehung
dieses Vertrags ab aller Maßnahmen enthalten wird, welche geeignet sein würden,
der Stadt Hagen i. W. Nachtheile zu brinzen oder die Verhältnisse, auf Grund
deren die vorstehenden vertragsmäßigen Verpflichtungen eingegangen sind, zu
verändern; sie behält sich indeß vor, der Einverleibung noch freie Entschließung
vor über
I. die Aufhebung der Ortssatzungen, betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule
in Eckesey, vom 10. September 1890
9 ö 5. Oktober J
II. die Ordnung, betreffend die Erhebung eines Zuschlags ua Brausteuer
und einer Biersteuer in der Gemeinde Eckesey, vom +ntouur 9,
III. den Abschluß eines Vertrags, betreffend die Anlage einer Straßenbahn
von der Altenhagener Brücke durch Altenhagen nach Kabel. ·
Hagen, den 17. Januar 1901.
Eckesey, den 17. Januar 1901.
(Unterschriften.)