Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

 

Gegenstand.

      

Zollbetrag.





Maaßstab.

Neu-Drachmen.


Lepta.



23.
24.

25.

26.

27.

28.

29.



d)  Gegenstände  der  gleichen  Art  aus  Zinn  oder  Zink,  ciselirt,
vergoldet,  emaillirt,  oder  aus  einer  Mischung  mit  werthvolleren
  Metallen  (sofern  Zinn  bezw.  Zink  vorherrscht)

e)  Gegenstände  der  gleichen  Art  aus  Kupfer,  einfach  oder
vergoldet  ..  ...

1)  Gegenstände  der  gleichen  Art  aus  Bronze  werden  nach
Absatz  b,  c  und  d  der  Nr.  17  verzollt.

Chinin  aller  Art  .  ..

Mineralische  Farben  aller  Art,  nicht  mit  Oel  oder  Weingeist
zubereitet,  also  nicht  flüssig  ...

a)  Töpferwaren,  einfache,  von  Thon  (Fayence),  glasirt
oder  emaillirt  (weiß  oder  weiß  mit  anderer  Farbe  und
einfach)  ..  .  ..  .  .  ...

b)  Gegenstände  der  vorerwähnten  Art  mit  mehrfarbiger
Glasur,  mit  erhabenen  Verzierungen,  Auskehlungen  oder
Auszackungen,  emaillirt  oder  vergoldet

à)  Gegenstände  von  Porzellan,  einfach  und  weiß.

b)  Gegenstände  der  gleichen  Art  mit  erhabenen  Verzierungen,
ausgekehlt,  ausgezackt,  emaillirt,  bemalt  oder  vergoldet.

Musikinstrumente:

a)  Flügel,  neu  oder  nicht
b)  Klaviere,  Pianos  und  Harmoniums,  neu  oder  nicht
Anmerkung.  Vollständige  Mechanismen  für  Klaviere
überhaupt  und  Harmoniums,  für  sich  allein  eingehend,

werden  als  vollständiges  Instrument  verzollt.
Gedruckte  Bücher,  gebunden  oder  nicht,  Notenhefte,  gebunden
oder  nicht  ...

a)  Rohes  Wollengarn,  gezwirnt  oder  nicht
b)  Wollengarn,  gebleicht  oder  beliebig  gefärbt,  gezwirnt  oder
nicht.......................................
c) Merinowollengarn zur Fabrikation von Fez und in Oel
gefärbt....................................

Reichs-Gesetzbl.1885.

 

Oka
Oka

Oka

Oka
Oka

Oka

Stück
Stück

Oka

 

 

zollfrei

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