Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

  
  
Betrag 
  für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
 1885/86. 
  
Mark. 
X. Außerordentliche Zuschüsse. 
20. Aus dem Reichsfestungsbaufonds. 
1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des Gesetzes 
vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung 
des Reichsfestungsbaufonds 4 630 000 
21. Aus dem Reichstagsgebäudefonds. 
1.   Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes 1 000 000 
22. Aus der Anleihe. 
1.  Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, 
und zwar: 
a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes- 
staaten 6 223 433 M. 
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit 
  
Ausschluß von Bayern .. 12 802 680 " 19 026 113 
2. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung 5 639 400 
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung 3 800 000 
4. Zur Beschaffung des Beitrags des Reichs zu den Kosten des 
Zollanschlusses Hamburgs .. .. ... .. . ... 4 000 000 
Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich inner- 
halb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus 
früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen. 
Die solchergestalt für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden Ge- 
sammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechenden 
Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt. 
32 465 513 
Summe X 38 095 513 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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