Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1885/86.
Mark.
X. Außerordentliche Zuschüsse.
20. Aus dem Reichsfestungsbaufonds.
1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des Gesetzes
vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung
des Reichsfestungsbaufonds 4 630 000
21. Aus dem Reichstagsgebäudefonds.
1. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes 1 000 000
22. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres,
und zwar:
a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes-
staaten 6 223 433 M.
b) für Rechnung der Bundesstaaten mit
Ausschluß von Bayern .. 12 802 680 " 19 026 113
2. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung 5 639 400
3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung 3 800 000
4. Zur Beschaffung des Beitrags des Reichs zu den Kosten des
Zollanschlusses Hamburgs .. .. ... .. . ... 4 000 000
Anmerkung. Diese Einnahmen übertragen sich inner-
halb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus
früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe-Bewilligungen.
Die solchergestalt für diese einzelnen Zwecke sich ergebenden Ge-
sammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechenden
Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt.
32 465 513
Summe X 38 095 513