Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

— 121 — 
  
  
  
  
  
26* 
  
Nummer Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
 
Verzollung. 
 Mark. 
b) Ultramarin ...... . .. . . .. .. . . . . . . .. .. . . .. 100 Kilogramm 15 
c) Wachholderöl, Rosmarinöl ... .. .. . . . . . . . . .. desgl. 12 
d) Zündhölzer und Zündkerzchen desgl. 10 
e) Oxalsäure und oxalsaures Kali; gelbes, weißes und 
rothes blausaures Kali .... . . .. ...... . . . .. desgl. 8 
f) Oelfirniß .... . .. . ..... .. .... .. . .. . .. . ... desgl. 6 
g) Aetzkali, Aetznatron . .. desgl. 4 
h) Alaun; Barytweiß; Buchdruckerschwärze; Chlorkalk; 
Farbholzextrakte; Gelatine; Kitte; Leim; Ruß; 
Schuhwichse; Siegellack; Tinte und Tintenpulver; 
Wagenschmiere; Zündwaaren mit Ausnahme der 
Zundhölzer und Zündkerchen desgl. 3 
i) Soda, kalzinirte; doppeltkohlensaures Natron desgl. 2,50 
k) Soda, rohe, natürliche oder künstliche; krystallisirte 
Soda; Pottashee ... desgl. 1,50 
l) Wasserglas . .. desgl. 1 
m) rohe Erzeugnisse und chemische Fabrikate für den 
Gewerbe- oder Medizinalgebrauch, insbesondere auch 
Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren, alle diese 
Gegenstände, insoweit sie nicht vorstehend unter 
a bis l, nachstehend unter n oder o oder unter 
anderen Nummern des Tarifs begriffen sind; Benzol 
und ähnliche leichte Theeröle; Terpentinöl; Harzöl; 
Thieröl; Mineralwasser, künstliches und natürliches, 
einschließlich der Flaschen und Krüge; Mundlack 
(Oblaten); eingedickte Säfte; Schießpulver) Wein- 
hefe, trockene und teigartige . frei 
n)  Strontianpräparate....................... 100 Kilogramm 2 
o) Kreide, geschlemmte .... .... .. . . . . . . . . . . . .. desgl. 0,30
	        
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