Nummer.
— 124 —
Benennung der Gegenstände.
—
Maaßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
Mark.
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter Nr. 20 fallen ...
γ) Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und
anderen unedlen Metallen; Uhrwerke zu
anderen als Thurm- und Taschenuhren,
sowie Uhrfournituren aus unedlen Metallen;
Gewehre aller Art. ......... ... .. ...
7 Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbest-
waaren:
a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch ge-
brannt, geschlemmt oder gemahlen, imgleichen Erze,
auch aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht
mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle
Metalle, gemünzt, in Barren oder Bruch, Asbest-
fiber, auch gereinigt; Asbestkitt und Asbestanstrich-
b) Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen
oder Platten:
1. ungeformt . . ..
2. geformt, auch durchlocht .. ...
c) Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus
Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinn-
materialen . . ..
d) Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen
Spinnmaterialen
e) Asbestwaaren, anderweit nicht genannt, auch in
Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie
dadurch nicht unter Nr. 20 fallen
8 Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe mit
Ausnahme der Baumwolle, roh, geröstet, ge-
brochen oder gehechelt, auch Abfälle . . . ...
100 Kilogramm
desgl.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
24
60
10
24
24
40
60