— 139 —
Nummer.
—
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
Mark.
23
24
25
h) Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte Kanten,
Schnüre, Strumpfwaaren; Gespinnste und andere
Waaren in Verbindung mit Metallfäden
i) Stickereien ...
k) Zwirnspitzen
Literarische und Kunstgegenstände:
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte)
Bücher in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche
anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und
Photographien; geographische und Seekarten;
Musikalien ... -........
b) Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor
und anderen Steinarten; Statuen von Metall,
mindestens in natürlicher Größe; Medaillen
Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren
und andere Konsumtibilien:
a) Bier aller Art, auch Meth ... ... ... . . . ...
b) Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franz-
branntwein und versetzte Branntweine in Fässern
und Flaschen .. . . . .. . . . . . . ..
e) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe
Anmerkung zu c:
Flüssige Bierhefe, auf der bayerisch- österreichischen
Grenze von Oberneuhaus bis Melleck einschlüssig, auf
der sächsisch-böhmischen Grenze links der Elbe, auf der
badisch- schweizerischen Grenze bei Oehningen und der
sogenannten Höri für den eigenen Bedarf der dortigen
Bewohner in kleinen Mengen bis zu 15 Kilogramm
einschlüssig in einem Transporte
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
100
150
800
18
frei
frei