Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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Reichs- Gesetzbl. 1885. 
  
  
 Maaßstab 
 Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
Nummer Verzollung. 
 Mark. 
q) 1. α) Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi, 
Kleber, Arrowroot, Sago und Sago- 
surrogate, Tapioka. ..... .... ... . . ... 100 Kilogramm 9 
β) Nudeln, Maccaroni. ............. ... desgl. 10 
2. Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsen- 
früchten, nämlich: geschrotene oder geschälte 
Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, ge- 
wöhnliches Backwerk (Bäckerwaare) .. ..... . desgl. 7,50 
Anmerkung zu q 2: 
Mengen von nicht mehr als 3 Kilogramm für Be- 
wohner des Grenzbezirks, vorbehaltlich der im Falle 
eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung · 
oder Beschränkung dieser Begünstigung............ frei 
r) 1. Muscheln oder Schaalthiere aus der See, mit 
Ausnahme der unter r 2 genannten 100 Kilogramm 24 
brutto 
2. Austern, Hummern und Schildkröten desgl. 50 
s) Reis, geschälter und ungeschälter 100 Kilogramm 4 
Anmerkung zu s: 
Reis zur Stärkefabrikation unter Kontrole desgl. 3 
t) Salz (Koch-, Siede-, Stein-, Seesalz), sowie alle 
Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden 
pflegt . . .. desgl. 12,80 
Anmerkung zu t: 
Salz, seewärts eingehend .... .... desgl. 12 
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