fullscreen: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

Gesetzsammlung 
fuͤr das 
Königreich Sachsen. 
9. 
— 
16.) Decret an den Geheimen Rath, 
Sr. Königlichen Majestät Titel und Siegel betreffend; 
vom Dien Mai 1827. 
D. Se. Königliche Majestät, nach angetretener Regierung der hiesigen Lande, 
für guk finden, daß von den in Höchst Ihrem Namen ausfertigenden Collex#s des 
Titels: 
Wir, von GOTTE#S# Gnaden, Anton, 
Kdnig von Sachsen 2c. 2c ꝛc. 
ingleichen eines Siegels, in welchem das Herzoglich Sächsische Wappen der fünf schwar- 
zen Balken im goldenen Felde, mit dem durch selbige gezogenen Raucenkranze, und 
der darüber gestellten Königlichen Krone darzustellen, und welchem die Umschrift: 
A.TON, vot G. GJN. KOENIG voxd SACIHISEN, eic eic. ett. 
zu geben, sich bedienet werde; 
Als ist diese Vorschrift den jenes Vorrechtes genießenden Collegien, respecie durch 
beglaubigte Mittheilung des gegenwärtigen Decrets, und demselben gemäß zu erlassende 
besondere Anordnungen, zur gehorsamsten Nachachtung und behusigen weitern Veranstaltung 
bekannt zu machen, dieses Decrer auch in der Gesehsammlung abzudrucken. 6 
Gesetzsammlung 1827. (15)
	        
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