Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

— 108 — 
  
  
  
  
Auf 
Nr. Bezeichnung der Transporte. den Tag 
Mark. 
B. Für leihweise Hergabe von Betriebsmaterial. 
(Im Kriege.) 
1.         Für 3- und 4fach gekuppelte Lokomotiven für das Stück 45 
Für 2fach gekuppelte Lokomotiven .. . . . . . . ...  37,50 
für leichtere und Tendermaschinen ........... 30 
2.        Für Personenwagen aller Klassen...........  6 
3.        Für Gepäckwagen . ...  3 
4.      Für bedeckte Güterwagen -- 2,50 
5.        Für offene Güterwagen mit wasserdichten Schutz- 
decken und Verschnürungsmaterial........ .... 2 
6.        Für offene Güterwagen ohne Schutzdecken, sowie 
für alle sonstigen unter Nr. 2 bis 5 nicht auf- 
geführten, zum Transport dienenden Eisen- 
bahnwagen .... .................... " " " 1,50  
  
Berlin, den 28. Januar 1887. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.