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Auf
Nr. Bezeichnung der Transporte. den Tag
Mark.
B. Für leihweise Hergabe von Betriebsmaterial.
(Im Kriege.)
1. Für 3- und 4fach gekuppelte Lokomotiven für das Stück 45
Für 2fach gekuppelte Lokomotiven .. . . . . . . ... 37,50
für leichtere und Tendermaschinen ........... 30
2. Für Personenwagen aller Klassen........... 6
3. Für Gepäckwagen . ... 3
4. Für bedeckte Güterwagen -- 2,50
5. Für offene Güterwagen mit wasserdichten Schutz-
decken und Verschnürungsmaterial........ .... 2
6. Für offene Güterwagen ohne Schutzdecken, sowie
für alle sonstigen unter Nr. 2 bis 5 nicht auf-
geführten, zum Transport dienenden Eisen-
bahnwagen .... .................... " " " 1,50
Berlin, den 28. Januar 1887.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.