1. Haushaltplan. 355
Es empfiehlt sich, den Haushaltplan in Konten an—
zulegen, und zwar dergestalt, daß die Konten, die Mehreinnahmen
aufweisen (Uberschußkonten), von denen, die
Mehrausgaben aufweisen, also Zuschüsse erfordern (Zuschußkonten),
getrennt aufgeführt werden.
Die Hauptabschnitte eines Haushaltplanes können
hiernach folgende sein:
A. Uberschüsse:
1. Abschnitt: Bermögensnutzungen.
2. „ Unternehmungen — Gewinnanteile —.
3. » Steuern, Gerechtsame und Gebühren.
4. R„ Berschiedene Einnahmen.
B. Zuschüsse:
5. „ Allgemeine Gemeinde= und Polizeiververwaltung.
6. R„ Gemeinnützige Ausgaben, Stadttheater,
Sammlungen u. dgl.
7. » Finanzverwaltung.
8. » BauwefenundVerkehr.
9. „ Gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen.
10. „ Armenwesen.
11. » Schulwesen.
Unter den Vermögensnutzungen sind zu verbuchen die
Erträgnisse der städtischen Vermögensstücke, also der
Felder, Wiesen, Steinbrüche, Hausgrundstücke, der Jagd
usw.
Für die werbenden Unternehmungen und Betriebe,
also Gasanstalt, Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Markthalle,
Schlachthof, aber auch die Sparkasse sind Sonderhaushaltpläne,
vom eigentlichen Haushaltplan getrennt,
aufzustellen; ihre Uberschüsse sind unter Abschnitt 2 zu
verbuchen. Dem Gesamthaushaltplane ist die Hauptübersicht
voranzustellen. Diese gibt ein übersichtliches
Bild über die gesamten Einnahmen und Ausgaben und
den gesamten Fehlbetrag.
23“