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Anlage B.
Tarif.
Zölle bei der Einfuhr in die Schweiz.
Nummer des schweizerischen Zolltarifs vom 10. April 1891 Benennung der Gegenstände Franken
1. Abfälle der Eisenbearbeitung (Feil- und Drehspäne 2c.), der
Glasfabrikation, der Wachsbereitung, von Seifensiedereien,
von Färbereien; Scherben von Glas und Thonwaren;
Hautabfälle, nur zur Leimbereitung tauglich (Leimleder)
Schlämpe, Rückstände von ausgepreßten Früchten, nicht
anderweitig genannte; tierisches Blut, flüssig oder einge-
trocknet) Hornspäne) Tierflechsen; Klauen; Knochen) Ge-
krätz, Asche und Schlacken von Edelmetallen; 2. frei
aus 3. Kleie, Oelkuchen und Oelkuchenmehl; Malzkeime, Malztreber,
auch getrocknete; Abfallprodukte der Müllerei etc. für Vieh-
fütterung; Körner . . ... frei
Düngstoffe:
5.Stalldünger; Düngererde (Kompost); Kalkäscher und Knochen-
schaum (Zuckererde); Asche (Knochen-, Steinkohlen-, Torf-,
Holzasche), auch ausgelaugte; Schlamm, Kehricht etc.;
Dünglumpen (wollene und halbwollene); Hornmehl, Leder-
mehl, sowie andere zum Zweck der Düngerfabrikation dien-
liche Abfälle . . . . .. . . . .. frei
Guano; Phosphorite, Phosphate; Knochenmehl; etc.:
6. nicht aufgeschlossen; ferner Ammoniaksalze, rohe, Ammoniak,
schwefelsaures, Chlorkalium, Kalidünger; Staßfurter Ab-
raumsalze; Abfallschwefelsäure frei
7. aufgeschlossen; ferner Kunstdünger . . ... —.30
aus 10. Alkaloide, chemische und andere Produkte, soweit sie nicht
unter Nr. 16/20 fallen; Chinaextrakt; Kampher, raffinirter 8.—
11. Mineralwasser, natürliches und künstliches, Flaschen und
Krüge inbegriffen; Quell und Badesalze und Moorextrakte,
auch mit Bezeichnung ihrer Gebrauchswirkung, in Kisten
1.50
oder Gläsern.