Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 
 

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Nummer des Schweizerischen Zolltarifs vom 10 April 1891

  Benennung  der  Gegenstände  Franken
  ·  
Franken  für100kg.
Noch:
80.  c)  aus  gebogenem  Holz,  nicht  gepolstert  12.—
Anmerkung  zu  80  c:  Diese  Möbel  können  auch  mit
Flechtarbeiten  aus  Stroh,  Stuhlrohr  und  dergleichen  oder
mit  gelochten  oder  ornamentirt  gepreßten  Teilen  (Sitzbretter,
Rückenlehnen  und  dergleichen)  versehen  sein  und  sind  im gleichen
die  eben  erwähnten  Sitzbretter,  Rückenlehnen  und  dergleichen,
wenn  solche  für  sich  versendet  werden,  nach  dem  Ansatz  von
12  Franken  zu  verzollen.  Auch  ist  zugelassen,  daß  solche  Möbel
zum  geringeren  Teile  aus  gemeinem,  nicht  gebogenem  Holz
bestehen  können,  wobei  indeß  keine  Beschränkung  des  Gewichts
oder  der  Menge  gemeint  ist,  wohl  aber,  daß  die  Möbel  jedenfalls
den  Karakter  solcher  aus  gebogenem  Holz  aufweisen  müssen.
Anmerkung  zu  79  und  80a,  b  und  c:  Hieher  fallen
auch  solche  Gegenstände  aus  gemeinem  Holz,  welche  Ebenso-
  holz  imitieren
81.  andere  Holzwaren,  bemalt,  poliert,  lackiert  oder  geschnitzt;  ferner
Holzwaren  der  unter  Nr.  76  und  77  erwähnten  Gattung:
bemalt,  geschnitzt,  lackiert  .  ...  30.—
Leisten  (Stäbe)  zu  Rahmen:
82.  roh,  grundiert:  glatt,  ohne  Verzierung  (Ornamentirung)  10.—
Rahmen  für  Spiegel  und  Bilder:
84.  roh,  grundiert:  glatt,  ohne  Verzierung  (Ornamentierung)  25.—
85.  verziert  (ornamentiert),  bemalt,  lackiret,  bronziert,  vergoldet,
geschntten.  40.—
Korbflechterwaren:
grobe:
86.  von  ungeschälten,  ungespaltenen  Ruthen  5.—
87.  von  geschälten,  gespaltenen  Ruthen,  von  Rohr  oder  Holzspänen,
  gebeizt  oder  ungebeizt  .  .  .  .  .  .  ..  12.  —
feine:  roh,  gebeizt,  geschnitzt,  lackiert,  gefärbt,  poliert  ꝛc.:
88.  nicht  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  Holz  aus—
genommen.  30.—
89.  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  Textilstoffe  ausgenommen
  .  .  ...  60.  —
90.  mit  Textilstoffen  ausgeschlagen,  gefüttert  oder  gepolstert.  100.—

 

 

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