Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

-252- 
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertrags- 
abschlusses 
giltigen belgischen 
Zolltarifs. 
Benennung der Gegenstände. 
Eingangszoll 
  
Maßstab. 
Betrag 
Franken. 
  
Noch: 
aus 29. 
  
  
  
  
Kohlensäure; Teigwerkmaschinen; Dampfpumpenc 
landwirtschaftliche Maschinen; Ziegeleimaschinen; 
Müllereimaschinen; Maschinen für Pulverfabrikation; 
Dampfkessel! Werkzeugmaschinen; Maschinen für 
Kohlen-Wäschereien und = Siebereien; Maschinen für 
Erzaufbereitung und Erzzerkleinerung; Lokomobilen: 
aus Gußeisen 
aus Schmiedeeisen oder Stahl 
aus Kupfer oder jedem anderen Material 
Kratzen und Kratzenbeschläge 
aus 30 Tierische Rohstoffe, nicht besonders tarifirt, mit Ausnahme 
von rohem Wachs und Fett..... ............. .. . ... 
aus 31Tufstein oder Traß und andere Steine dieser Art, auch ge— 
mahlen oder gestampft. .......... ........ .. .... . ... 
aus 33 Die nachstehend genannten Kurz= und Quincailleriewaren: 
Ziehharmonikas (Spielzeug); Haften und Oesen 
jeder Art (Spangen, Haken)) Nadeln; Streich- 
Zündhölzchen, chemische und andere; Waren 
aus Bernstein; Tischgerät aus Neusilber, 
Christofle oder Alfenide; Fischbein in vorge- 
richteten Stäben; Bruchbänder) Kügelchen (Mur- 
meln) aus Achat, Marmor, Stein, gebranntem 
Ton;) Henkeltaschen aus Stroh und anderen 
vegetabilischen Materialien, aus Tuch, Wachs- 
leinwand u. s. w.; Vorhängeschlösser aus Kupfer 
und aus Eisen, bei denen man das vorherrschende 
  
100 kg 
 
	        
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