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Nummer
des zur Zeit des
Vertrags-
abschlusses
giltigen belgischen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Eingangszoll
Maßstab.
Betrag
Franken.
Noch:
aus 29.
Kohlensäure; Teigwerkmaschinen; Dampfpumpenc
landwirtschaftliche Maschinen; Ziegeleimaschinen;
Müllereimaschinen; Maschinen für Pulverfabrikation;
Dampfkessel! Werkzeugmaschinen; Maschinen für
Kohlen-Wäschereien und = Siebereien; Maschinen für
Erzaufbereitung und Erzzerkleinerung; Lokomobilen:
aus Gußeisen
aus Schmiedeeisen oder Stahl
aus Kupfer oder jedem anderen Material
Kratzen und Kratzenbeschläge
aus 30 Tierische Rohstoffe, nicht besonders tarifirt, mit Ausnahme
von rohem Wachs und Fett..... ............. .. . ...
aus 31Tufstein oder Traß und andere Steine dieser Art, auch ge—
mahlen oder gestampft. .......... ........ .. .... . ...
aus 33 Die nachstehend genannten Kurz= und Quincailleriewaren:
Ziehharmonikas (Spielzeug); Haften und Oesen
jeder Art (Spangen, Haken)) Nadeln; Streich-
Zündhölzchen, chemische und andere; Waren
aus Bernstein; Tischgerät aus Neusilber,
Christofle oder Alfenide; Fischbein in vorge-
richteten Stäben; Bruchbänder) Kügelchen (Mur-
meln) aus Achat, Marmor, Stein, gebranntem
Ton;) Henkeltaschen aus Stroh und anderen
vegetabilischen Materialien, aus Tuch, Wachs-
leinwand u. s. w.; Vorhängeschlösser aus Kupfer
und aus Eisen, bei denen man das vorherrschende
100 kg