Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

-252-Nummer


des  zur  Zeit  des
Vertragsabschlusses


giltigen  belgischen

Zolltarifs.

Benennung  der  Gegenstände.

Eingangszoll

 

Maßstab.

Betrag

Franken.

 

Noch:
aus  29.

  

  

  

 

Kohlensäure;  Teigwerkmaschinen;  Dampfpumpenc
landwirtschaftliche  Maschinen;  Ziegeleimaschinen;
Müllereimaschinen;  Maschinen  für  Pulverfabrikation;
Dampfkessel!  Werkzeugmaschinen;  Maschinen  für
Kohlen-Wäschereien  und  =  Siebereien;  Maschinen  für
Erzaufbereitung  und  Erzzerkleinerung;  Lokomobilen:

aus  Gußeisen
aus  Schmiedeeisen  oder  Stahl
aus  Kupfer  oder  jedem  anderen  Material

Kratzen  und  Kratzenbeschläge

aus 30 Tierische  Rohstoffe,  nicht  besonders  tarifirt,  mit  Ausnahme
von  rohem  Wachs  und  Fett.....  .............  ..  .  ...

aus 31Tufstein  oder  Traß  und  andere  Steine  dieser  Art,  auch  ge—
mahlen  oder  gestampft.  ..........  ........  ..  ....  .  ...

aus 33 Die  nachstehend  genannten  Kurz=  und  Quincailleriewaren:

Ziehharmonikas  (Spielzeug);  Haften  und  Oesen
jeder  Art  (Spangen,  Haken))  Nadeln;  Streich-Zündhölzchen,
  chemische  und  andere;  Waren
aus  Bernstein;  Tischgerät  aus  Neusilber,
Christofle  oder  Alfenide;  Fischbein  in  vorgerichteten
  Stäben;  Bruchbänder)  Kügelchen  (Murmeln)
  aus  Achat,  Marmor,  Stein,  gebranntem
Ton;)  Henkeltaschen  aus  Stroh  und  anderen
vegetabilischen  Materialien,  aus  Tuch,  Wachsleinwand
  u.  s.  w.;  Vorhängeschlösser  aus  Kupfer
und  aus  Eisen,  bei  denen  man  das  vorherrschende

 

100  kg