Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

266 
  
  
  
  
  
  
Nummer 
des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen deutschen Zolltarifs 
 · 
  Benennung der Gegenstände. für 
 
 Mark für 100 kg. 
 
14. Hopfren . .. 14 
(brutto) 
15 b) 1. Lokomotiven; Lokomobilen . . . . . . . ... 8 
aus 15 b) 2. Müllereimaschinen; elektrische Maschinen; Baumwollspinn- 
maschinen; Webereimaschinen; Dampfmaschinen; Dampfkessel 
Maschinen für Holzstoff= und Papierfabrikation; Werkzeug- 
maschinen; Turbinen; Transmissionen) Maschinen zur Be- 
arbeitung von Wolle; Pumpen,) Ventilatoren; Gebläse- 
maschinen; Walzmaschinen; Dampfhämmer] Maschinen zum 
Durchschneiden und Durchlochen von Metallen; Hebemaschinen, 
und zwar je nachdem der überwiegende Bestandtheil ge- 
bildet wird: 
6) aus Gußeieen 3 
V) aus schmiedbarem Eisen . . .. 5 
Anmerkung: Bei der Einfuhr einer Maschine 
der vorbezeichneten Art in zerlegtem Zustande hat, wenn 
die sämtlichen Teile der Maschine gleichzeitig zur 
Zollabfertigung gestellt werden, die Verzollung nach 
Maßgabe des überwiegenden Materials der zusammen— 
gesetzten Maschine zu erfolgen. 
Anmerkung 
zu1 5b) Lu. 2. Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim 
Schiffsbau............... . . . . . . . . . ... frei 
aus 15 b) 3. Kratzen (Kratzmaschinen beziehungsweise Maschinentheile mit auf- 
gezogenen Kratzenbeschlägen) im Gewichte von mindestens 
200 Kilogramm netto ... 18 
aus 21 b) Sohlleder; brüsseler und dänisches Handschuhledder 30 
aus 22 a)Einfaches und gezwirntes Jutegarn, ungefärbt, unbedruckt, 
ungebleicht: 
1. bis zu Nr. 8 englisch .. . . . . . . ... 4 
2. über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch .. .. . .. . . . . . 5 
aus 22 a) Leinengarn, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht: 
über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch . . . . . . .. 6 
3. über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch .. 9 
4. über Nr. 35 englisch . . . . .. . . ... 12
	        
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