Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer

 

des  zur  Zeit  bes  Gulden
Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen  Benennung  der  Gegenstände.  Gold
österreichisch-ungarischen  per  100  kg
Zolltarifs.  
Noch:
263.  b)  gebohrt  oder  an  einzelnen  wenigen  Stellen  abgeschliffen,
abgedreht,  gehobelt  oder  mit  eingeschnittenem  Gewinde
(auch  Schraubenbolzen,  Schraubenmuttern),  auch
grob  angestrihen  5.—
c)  abgeschliffen,  abgedreht,  gehobelt,  verkupfert,  verzinnt,
verzinkt,  verbleit  oder  fein  angestrichen  8.—
Alle  diese  Waaren  auch  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisenguß.
264.  Schmiedeiserne  Röhren,  auch  Verbindungsstücke  6—
Sensen,  Sicheln,  auch  in  Verbindung  mit  Holz  5.—
Nägel  (mit  Ausnahme  der  Hufnägel  und  der  Znpecke);
Drahtstifte  ...  6.50
265.  Gelochte  oder  vertiefte  Schwarzbleche  und  Platten;  nicht
besonders  benannte  Waaren  aus  Schwarzblech  der
Nr.  261  a  und  b...  5.50
Nicht  besonders  benannte  Waaren  aus  Schwarzblech  der
Nr.  261  c  ..  .....  ..  .  6.—
265.  (bis)  Geschmiedete  Kessel  (auch  Dampfkessel)  7.50
265.  (ter)  Blechwaaren,  nicht  besonders  benannte,  verkupfert,  verzinnt,
verzinkt,  verbleit,  fein  angestrichen  ...  12.—
266.  Eisenbahnräder,  fertige,  auch  auf  Achsen  5.50
267.  Bänder  (Charniere,  Riegel  und  dergleichen);  Federn  für
Straßenfahrzeuge;  Heu-  und  Dunggabeln  im  Gewichte
von  mindestens  2  kg  per  Stück;  Hauen,  Schaufeln;
alle  diese  rauh,  gescheuert  oder  an  einzelnen  wenigen  Stellen
abgeschliffen,  auch  in  Verbindung  mit  Holz  6.50
268.  Drahtseile,  Drahtbürsten,  Siebböden;  grobe  Drahtwaaren;
alle  diese  aus  Draht  der  Nr.  261  (bis) a  ...  8.—
269.  Schwarze  Sägen;  Feilen  und  Raspeln  von  25  cm  oder

 

  

mehr  Hieblänge;  Bohrer,  Hämmer,  Aexte,  Beißzangen
und  dergleichen;  Schneidekluppen;  Heu=  und  Dunggabeln,

Reichs-Gesetzbl. 1892.