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Muster 14.
(Bfr. O. §. 36.)
Steuerhebebezirktkt
Branntmein-Verwendungsbuch.
(Steuerfreie Berwendung von undenaturirtem Brauntwein.)
Betriebsjahr 19
Dieses Buch enthält. Blätter, die mit einer Geführt von
angesiegelten Schnur durchzogen sind.
, den ten 19
Anleitung zum Gebrauche.
1. Für jeden Verwendungsberechtigten ist eine besondere Abtheilung unter fortlaufender Ziffer anzulegen. Apotheker,
die undenaturirten Branntwein sowohl im eigentlichen Apothekenbetrieb als auch zur Herstellung von Heilmitteln
steuerfrei verwenden, die zum Vertrieb an Wiederverkäufer bestimmt sind, erhalten für den Apothekenbetrieb und
die außerhalb desselben erfolgende Herstellung von Heilmitteln je eine besondere Abtheilung.
2. Soweit nöthig, ist das Verwendungsbuch mit einem nach der Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu
versehen.
3. Für Apotheker und die im §. 29 unter b der Befreiungsordnung bezeichneten Anstalten ist in der Ueberschrift jeder
Abtheilung die Jahresbedarfsmenge anzugeben.
4. Die Spalten 1 und 3 bis 5 sind in Uebereinstimmung mit den entsprechenden Spalten des Abrechnungsbuchs zu
führen. Die Spalte 5 ist fortlaufend aufzurechnen.
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