Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

 

 

 

  
    
Titel.  Ausgabe.  Betrag für das Etatsjahr  
1897/98.  Darunter künftig wegfallend.
Mark.  
(1.)  Uebertrag  559 500    23 050
g.  Landespolizei.
15  Polizeiunteroffiziere  mit  2 700    Mark  bis  3 900    Mark,
im  Durchschnitt  3  300  Mark              .  .  .  .  .  .  .  .  .    49 500  —
Anmerkung  zu  Titel  1g.  Die  Polizeiunteroffiziere
  werden  von  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
abkommandirt.
Summe   1Titel  609 000      23 050
Zu  Titel  1.  Sämmtliche  Beamte  etc.  haben  freie

 

Wohnung.  Mit  ihrer  Besoldung  rangiren  nach  dem
Dienstalter  unter  einander:

a)  die  mit  6 000    Mark  bis  7 500    Mark,  im
Durchschnitt  6 750    Mark,  dotirten  Büreauund
  Kassenbeamten  der  Abschnitte  a,  b,  c  und
die  Hauptzollamtsvorsteher,

b)  die  Bezirksrichter  und  Bezirksamtmänner.

Das  persönliche  pensionsberechtigende  Gehalt  beträgt:
1.  für  den  Gouverneur  18 000    Mark,

2.  für  den  Oberrichter  und  den  Abtheilungschef  der
Finanzverwaltung  4 500    Mark  bis  7 500    Mark,
im  Durchschnitt  6 000    Mark,

3.  für  den  Regierungsarzt,  den  Landrentmeister,  den
Büreauvorsteher,  den  Baudirektor,  den  Chef  der
Abtheilung  für  Landeskultur  und  Landesvermessung,
  den  Zolldirektor,  die  Bezirksrichter
und  die  Bezirksamtmänner  3 000    Mark  bis
5 400    Mark,  im  Durchschnitt  4 200    Mark,

4.  für  den  ständigen  Hülfsarbeiter,  die  Büreauund
  Kassenbeamten  einschließlich  der  Bezirksamts-Seite

  für  sich.