— 116 ---
Betrag Darunter
für das
Ausgabe. Rechnungs- künftig
jahr 1898. wegfallend.
Mark. Mark.
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878):
a) Preußen etc. ... 28 404 –
b) Sachsen 1 368 —
c) Württemberg ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 144 —
d) Bayern . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . 288 —
— 30 204 —-
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen.
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen
und deren Angehörien 145 000 –
2. An Bayern . . . . ... 18 508 –
— 163 508 –
83. 1/4. Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers zu
Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1
der fortdauernden Ausgaben); Pensionszuschüsse
und Unterstützunngen .. 3 550 000 –
84. 1/11. Invaliden-Institute:
a) Preußen etc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 330 041 28 852
b) Sachsen . . .. — —
c) Württemberg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 10 598 —
d) an Brayen . .. 43 480 –
— 384 119 28 852
Summe XIV ... 28 646 554 28 852
Anmerkung.
Zu Kapitel 1 bis 84 und Einnahme-
kapitel 3 bis 4. Ersparnisse, welche bei den
Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Dienst-
einkünften etatsmäßiger Beamten, Offiziere und
Aerzte dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig
nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht
versehen werden können, sind der Reichskasse
zuzuführen.