Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 141 — 
Etat 
der 
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1898. 
 
 
 
Betrag  Darunter 
für das künftig 
Einnahme und Ausgabe. Rechnungs-  
jahr 1898. wegfallend. 
Mark. Mark. 
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden 
 Spezial-Etats: 
Einnahme............................ 5 965 200 – 
Ausgabe............................. 5 965 200   -- 
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats: 
 Einnahme .... .. . . . . . .. .. .. . .. . . . . . . .. 1 394 100 — 
Ausgabe............................. 1 394 100 9 800 
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats: 
 Einnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 550 000 — 
Ausgabe . . .. . . . . . . . . . .. . .. . . . . . . . . .. 550 00 — 
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut bei- 
 liegenden Spezial-Etats: 
Einnahme............................ 5 000 600 — 
Ausgabe . . . ... 5 000 600 776 500 
Gegeben Homburg v. d. H., den 31. März 1898. 
(L. S.) Wilhelm. 
 
 
 
 
 
Fürst zu Hohenlohe. 
 
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