Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 261 — 
E 1. 
Aufgebot. 
  
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 
  
1. der Tischlergeselle Hermann Ludwig Starke, 
  
  
wohnhaft in Berlin, Prinzenstrasse 32, früher in Templin,*) 
Sohn des Maurermeisters Anton Philipp Starke und seiner Elefrau Emilie Luise, geborenen 
  
Pelkmann, wohnhaft in Templin 
  
  
2. die Näherin Auguste Antonie Dorothea Neubauer, 
  
  
wohnhaft in Königs- Wusterhausen, Kreis Teltow, 
Tochter des Schlossermeisters  Theodor Wilhelm Neubauer, wohnhaft in Königs-Wusterhausen, 
und seiner verstorbenen Ehefrau Dorothea, geborenen Hegmann, zuletzt wohnhaft in  Königs- 
  
Wusterhausen, 
die Ehe mit einander eingehen wollen. 
Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in den Gemeinden Berlin, Templin und Königs- 
Wusterhausen, Kreis Teltow,  zu geschehen. 
.................................. Berlin am 26. Februar 1901. 
  
  
Der Standesbeamte. 
(Siegel.) N. 
  
  
Ausgehängt am Rathhaus in Templin 
am 1. März- 1901. 
Abgenommen am 16. März 1901.****) 
................................. Templin am 16. März 1901. 
  
  
  
Der Bürgermeister. 
Siegel.) N. 
****) 
  
  
) Vergl. §. 46 Nr. 3 des Gesetzes. 
**)  Es ist stets der Wohnort der Eltern der Verlobten anzugeben. 
***)  Zwischen den Tagen des Aushanges und der Abnahme müssen 14 volle Kalendertage liegen. 
****)  Die Bescheinigung ist von dem Beamten (Bürgermeister, Gemeindevorsteher, Standesbeamten u. s. w.) zu unterzeichnen, 
welcher die Bekanntmachung des Aufgebots bewirkt hat.
	        
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