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2. in Gefüssen aus Glas; in diesem Falle jedoch unter Beobachtung
folgender Vorsehriften:
a) Zur Beförderung dürfen nur starkwandige Glasflaschen ver-
wendet werden, welche mit gut eingeschlillenen Glasstöpseln
verschlossen sind. Die Glasstöpsel sind mit Paraffin zu
umgiessen; auch ist zum Schutze dieser Verkittung ein Hut
von Pergamentpapier über den Flaschenhals zu binden.
b) Die Glasflaschen sind, falls sie mehr als 2 Kilogramm
Inhalt haben, in metallene, mit IHlandhaben verschene
Behälter zu verpacken und darin so einzusetzen, dass sie
30 Millineter von den Wänden abstehen; die Zwischen--
rüume sind mit getrockneter Infusorienerde dergestalt voll-
ständig auszustopfen, dass jede Bewegung der Flaschen
ausgeschlossen ist.
0) GClasflaschen bis zu 2 Kilogramm Inhalt werden auch
in starken, mit Handhaben versehenen Holzkisten zur
Beförderung zugelassen, welche durch Zwischenwände in
80 viele Abtheilungen getheilt sind, als Flaschen versandt
werden. Nicht mehr als vier Flaschen dürten in eine
Kiste verpackt werden. Die Flaschen sind so einzusectzen,
dass sie 30 Millimeter von den Wänden abstehen; die
Zwischenrüume sind mit getrockneter Infusorienerde der-
gestalt vollständig auszustopfen, dass jede Bewegung der
Flaschen ausgeschlossen ist.
d) Auf den Deckel der unter b und c erwühnten Behälter ist
neben der Angabe des Inhalts das Glaszeichen anzupringen.
XIVIII.
Phosphorpentachlorid (Phosphorsuperchlorid) unterliegt
(len vorstehend unter Nr. XIVII gegebenen Vorschriften mit der Mass-
gabe, dass die unter 2b angeordnete Verpackung erst bei CGlasflaschen
von mehr als 5 Kilogramm Inhalt erforderlich ist. Bei Flaschen bis zu
5 Kilogramm Inhalt genügt die Verpackung nach 2c.
XIIX.
Wasserstoffsuperoxyd ist in Gefässen, welche nicht luftdicht
verschlossen sind, aufzugeben und wird nur in gedeckt gebauten oder
in offenen Wagen mit Deckenverschluss betördert.
(2) Falls dieser Stoff in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt
wird, so müssen die Behälter wohl verpackt und in besondere, mit
Handhaben versehene starke Kisten oder Körbe eingeschlossen sein.