Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Oienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene  Oberamts-Richtersstelle  in
Biberach,  womit  der  Gehalt  erster  EClasse  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  drei
Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Garnisonspfarrei  Stuttgart  haben
innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschrifrmäßig  sich  zu  melden.
Der  Pfarrer  hat  jeden  Sonn-,  Fest=  und  Feiertag  eine  Predigt,  und  an  all  diesen
  Tagen,  so  wie  am  Donnerstag,  eine  Catechisation  zu  halten,  auch  die  Garnisons-Schule
  zu  inspiziren  und  zu  besuchen.  Das  Dienst-Einkommen  ist  verwandelt,  und  berechnet
  sich  zu  1200  fl.,  neben  einer  Entschädigung  in  Geld  von  320  fl.  für  die  Wohnung.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Garnisonspfarrei  Ludwigsburg  haben  innerhalb

  drei  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.
Außer  den  Predigten  und  Eatechisationen  an  allen  Sonn-,  Fest=  und  Felertagen  hat
der  Pfarrer  seden  Freitag  eine  Catechisation  zu  halten,  auch  die  Garnisonsschule  zu
inspiziren  und  zu  besuchen.  Das  Einkommen  der  Stelle  ist  verwandelt  und  berechnet
sich  zu  1000  fl,  neben  einer  Entschädigung  in  Geld  von  jährlichen  200  fl.  für  die
Wohmung.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  dritte  Pfarrstelle  in  der  Stadt  Biberach,  deren
Einkommen  auf  793  fl.  nach  Sportelpreisen  berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb  vier
Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  In  der  Haupt-Kirche
  hat  der  Pfarrer  an  allen  den  Sonn=  und  Festtagen,  an  welchen  keine  Communion
gehalten  wird,  eine  Kinder-Lehre  und  je  die  zweite  Vorbereitungs-Predigr  zu  halten,
bei  allen  Communionen  zu  administriren  und  am  Dienstag  in  der  Charwoche  zu  predigen.
  Als  Prediger  der  Magdalenen-Kirche  hält  er  alle  Sonn-,  Fest=  und  Feiertage
eine  Predigt,  überdieß  zwei  Communionen  in  dieser  Kirche  und  zwei  in  den  Kranken-Zimmern
  des  zu  dieser  Kirche  gehörigen  Armenhauses.  Als  Hospital-Prediger  hat
er  Mittwochs  und  Samstags  ein  Frühe-Gebet,  jeden  Dienstag  eine  Bibelstunde,  je  den
zweiten  Freitag  eine  Predigt,  und  jäbrlich  zwel  Communionen  in  der  Kirche  und  zwei
auf  den  Krankenzimmern  des  Hospitals  zu  halten.