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Ist Zusammen= Zu ver- Ist
s—NMN—- wendender Beiladung Bemerkungen
ständenzulässig= Wagen zulässig
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Ja, Offener, Ja. 1. Die Gefäße dürfen nicht geworfen, auch nicht den
wenn die ei= die Wagen Sonnenstrahlen oder der Ofenwärme ausgesetzt werden.
sernen usw. müssen aber 2. Die Gefäße sind im Eisenbahnwagen so zu lagern, daß
Gefäße in in den Mo- sie nicht umfallen oder herabfallen können.
Kisten ver= naten April 3. Uber Beschaffenheit des Materials und Herstellung der
packt sind. bis Ottober Gefäße sowie über die amtliche Prüfung der Gefäße
einschließlich sind besondere Vorschriften unter Id. und C gemit
Decken troffen.
eingedeckt =
sein, wenn die Gefäße nicht in Holzkisten verpackt sind.
Elektrische Bahnen.
Über den Wagen sind starke Schutzdecken aus Holz
oder einem anderen isolierenden Stoffe anzubringen, die
es verhüten, daß ein Fzabgefallener Leitungsdraht eine
Zündun herbeiführt. Die Schutdechen dürfen den freien
utritt der Luft zum Gute nicht verhindern.
Nein. Bedeckter. Ja, 1. Jede Sendung muß von einer Bescheinigung eines von
Elektrische ausgenom- der Eisenbahn anerkannten Chemikers begleitet sein,
men sind daß der Sprengstoff den Bestimmungen unter la. der
Bahnen. sprengkräf- Anlage C zur E V O. entsprechend zusammengesetz ist
Chlorat= und tige Zündun- und die dort vorgeschriebene Prüfung bestanden hat.
Kerchlorat- genelb. 3#4), 2. Aufgabe als Eilgut ist unzulässig.
» - « 3. Auf dem Frachtbriefe muß vom Absender bescheinigt
dür e icht Stüchwort sein, daß die Verpackung des Sprengstoffs den Vorfördert
wer- mittel“ unter schriften unter la. der Anlage C zur EV O. entspricht.
den, die strom. III aufgeführende
oder führten
unter Span-Schießmittel der 2. Gruppe, ferner Schwefel-,
nungstehende Salz= und Salpetersäure. Von diesen Chloelektrische
rat= oder Perchloratsprengstoffen, von organi-Leitungen
schen Nitrokörpern der 2. Gruppe, von nitrierten
oder Appa= Chlorhydrinen oder von Triplastit dürfen nur
rate enthalten,
also auch
nicht in
Wagen, die
elektrisch beleuchtet
sind.
insgesamt 200 kg in denselben Wagen verladen
werden. 1
kann demgemäß beschränkt werden.
Die Annahme zur Beförderung