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den bisherigen Privat-Docenten D. Hohl in Tuͤbingen zum außerordentlichen
Professor der Mathematik zu ernennen,
die erledigte katholische Pfarrei Berg, Debanats Tettnang, dem Pfarrer Pfundstein
in Roßwangen, Dekanats Speaichingen, zu übertragen, und
den Referendär erster Elasse, D. v. Bühler aus Schwaigern, Oberamts Brackenheim,
in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Backnang
zu seinem Wohnsiße gewählt.
Unter dem 4. September erhielt der zur Pfarrei Hohenrechberg, Oberamts und
Dekanats Gmünd, ernannte Pfarrer Vieg von Erieskirch, die Königliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachurg und Verfügung, betreffend die Auswandcrung nach Ungarn.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlich Oestreich'schen Gesandtschaft wird die Zulassung
von Einwanderern in das Königreich Ungarn nur dann gtgestattet, wenn der
Einwanderer
1) ein hinlängliches Vermögen zum Ankauf und Betrieb einer Ansiedlung besiht,
und
2) sich die Aufnahme bei einer Grundherrschaft des Königreichs erwirkt hat.
Da nun, ohne Erfüllung dieser Bedingungen, die Reisepässe, welche solchen Personen
ausgestellt werden, keine Anerbennung finden; so haben die Oberämter denjenigen
ihrer Amts-Untergebenen, welche nach Ungarn auszuwandern gedenken, bei Nachsuchung
von Reisepässen für diesen Zweck die geeignete Belehrung hienach zu ertheilen,
und ihnen diese Pässe nur dann auszustellen, wenn sie dargethan haben werden,
1) daß sie wenigstens diejenige Summe von 350 fl. besiten, ohne welche auch die
K. Bayerm’'sche Gesandtschaft nach einer früheren Mittheilung derselben die
Visirung der Pässe verweigert;
2) daß sie durch Vermittlung eines bereits angesiedelten Bekannten, durch Voraussendung
eines Bevollmächtigten, oder durch andere zweckmäßige Mittel sich