Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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unter B. zwischen lfd. Nr. 1 und 1 a: 
„1 a Proben von Schwarzpulver in Metallhübsen““ 
einzufügen und 
unter B. die seitherige lfd. Nr. 1a in: 
1 b“ 
 
zu ändern ist. 
Im Hinblicke hierauf bestimme ich auf Grund des §. 2 der Verordnung, 
betreffend die Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen, vom 18. Jannar 
1899, daß im §. 54, 19 dieser Ordnung vor Zu Ziffer XXXVIII einzufügen ist: 
„Zu Ziffer XXXVIB. 
Proben von Schwarzpulver der Militärverwaltung in Metall- 
hülsen sind in der von ihr vorgeschriebenen Verpackung, Bezeich- 
nung oder Bezettelung und mit dem angegebenen Gewichte zur 
Beförderung zuzulassen. 
Die unter e vorgeschriebene Erklärung wird durch die mili- 
tärische Anmeldung ersetzt.“ 
Außerdem werden in Folge Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung 
vom 26. Oktober 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 557) folgende Berichtigungen von 
Bezugnahmen nothwendig: 
Im §. 31, 10 der Militär-Transport-Ordnung ist in der Tabelle A 
Spalte 3 bei Sprengstoffen die Bezugnahme auf die Verk. O. Anl. B 
XXXVa B (8) in XXXVaB(7)“ zu ändern. 
Im §. 54, 18 erster Absatz b ist hinter XXXVI einzufügen 
A und B“. 
Im §. 54, 1s sind bei den Festsetzungen zu Ziffer XXXVa. 
unter f) die Zahlen B (7), (6) und (6) in B (6), (7) und (8)“, 
unter 9) die Zahl B (6) in „B()“, 
unter h) die Zahlen B (s) und (9) in „B (7) und (8)/ 
zu ändern. 
Im §. 54, 19 Zu Liffer XXXVI ist hinter XXXVI einzufügen ,A“. 
In den „Abkürzungen“ (Reichs-Gesetzbl. S. 107) ist statt 
„Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 15. No- 
vember 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923).“ zu setzen: „Eisenbahn-Ver- 
kehrsordnung. Vom 26. Oktober 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 557).“ 
Berlin, den 14. Juli 1901. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
 
	        
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