Frankreich.
A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahn-
strecken.
Die Linien von allgemeiner Bedeutung:
1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen
Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne-
aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Ramberrvillers,
Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy
nach Doulevant-le-Chateau.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linien des alten Hafens in Marseille und der-
jenigen von Arles nach Saint-Louis.
5. Der Orléansbahn, einschließlich der unter den gleichen Bedingungen wie
das Hauptnetz betriebenen Lokalbahnen der Sarthe.
6. Der Südbahn.
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre be-
triebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbe-
zieux nach Chateauneuf.
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy-Palaiseau.
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
10. Der Eisenbahn-Gesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen
Grenze.
11. Der Gesellschaft des Médoc.
Die Linien von lokaler Bedeutung:
12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
13. Von Marlieux nach Chatillon- sur-Chalaronne.
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes
(Gesellschaft des Médoc).
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Belgischer Verwaltungen.
15. Die von der belgischen Staatsbahnverwaltung betriebene Strecke von
der belgisch-französischen Grenze bei Doische bis Givet.
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-
belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet.