Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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II.  Luxemburgischer  Verwaltungen.

11.  Die  von  der  Luxemburgischen  Prinz  Heinrich-Bahn  betriebene  Strecke
von  der  belgisch-luxemburgischen  Grenze  bei  Rodange  bis  Athus.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  belgischen  Verwaltungen
im  Auslande  betrieben  werden,  ist  zu  vergleichen:
Frankreich,  Ziffer  15,  16,  17,  18.

Niederlande,  Ziffer  11,  14.

 

Dänemark.

A.  Von  dänischen  Verwaltungen  betriebene  Strecken.

1.  Die  dänischen  Staatsbahnen,  einschließlich  die  von  denselben  betriebenen
Dampffährenverbindungen:
a)  über  den  Limfjord  (Oddesund  Nord-Oddesund  Syd  und  Nykjobing
Morso—Glyngore),
b)  über  den  Kleinen  [lille]  Belt  (Fredericia-Strib),
c)  über  den  Großen  [store]  Belt  (Nyborg-Korsor),
d)  über  den  Öresund  (Helsinger  Helsingborg  und  Kopenhagen
[Kjobenhavn]-Malmo),
e)  über  den  Masnedsund  (Masnedo-Orehoved)),
aber  mit  Ausschluß:
der  von  der  Südfünenschen  Eisenbahn-Gesellschaft  betriebenen
Staatsbahnstrecke  Nyborg-Faaborg  und
der  Dampfschiffstrecke  Korser-Kiel.
2.  Folgende  unter  Staatsverwaltung  stehende  Privateisenbahnstrecken:
a)  Orehoved-Gjedser,
b)  Aalestrup-Viborg.

B.  Bahnstrecken,  welche  sich  im  Betrieb  auswärtiger  Eisenbahnverwaltungen
  befinden.
Deutscher  Verwaltungen.

3.  Die  von  den  Königlich  preußischen  Staatsbahnen  betriebene  Strecke  von
der  deutsch-dänischen  Grenze  bei  Farris  bis  Vamdrup.