Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

 

 

Titel.

Ausgabe.

Betrag
für  das
Rechnungsjahr
  1901.

Mark.

 

 

III.  Reservefonds.
Zu  unvorhergesehenen  Ausgaben

Anmerkung.  Die  über  den  Etat  aufkommenden  Einnahmen  sowie
die  Ersparnisse  bei  den  fortdauernden  und  einmaligen  Ausgaben  fließen  dem
Reservefonds  zu,  aus  welchem  auch  nothwendige  Mehrausgaben  zu  decken  sind.
Bei  den  einmaligen  Ausgaben  gelten  nur  diejenigen  Summen  als  Ersparnisse,
  welche  sich  nach  Erfüllung  der  angegebenen  Zweckbestimmung
als  zu  deren  Durchführung  nicht  erforderlich  herausgestellt  haben.

Rückeinnahmen  aus  Verkaufserlösen  fließen  den  betreffenden  Ausgabefonds

  wieder  zu.
Der  Reservefonds  ist  übertragbar.

Summe  der  Ausgabee
Die  Einnahme  beträgt

15  261



1  448  000





1  448  000