Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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Bei der Betriebsverwaltung der Reichs-Eisenbahnen werden die im Etat 
für die Verwaltung der Eisenbahnen auf das Rechnungsjahr 1902 unter 
Kapitel 87 Titel 13 der fortdauernden Ausgaben ausgeworfenen Gehälter der 
höheren und mittleren Beamten um je dreißig Mark, diejenigen der Unterbeamten 
um je zehn Mark erhöht; die Zuschüsse werden um die gleichen Beträge gekürzt. 
Das Gehalt des Präsidenten der Generaldirektion bleibt unverändert. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Travemünde, an Bord M. Y. „Hohenzollern“) den 7. Juli 1902. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Posadowsky. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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